Dampftec GmbH
Rechbergstraße 1
73770 Denkendorf
Telefon: +49 711 1289860
Telefax: +49 711 12898611
E-Mail: info[@]dampftec.de
Internet: www.dampftec.de
Vertretungsberechtigte: Martina Hölle, Andreas Hölle
Amtsgericht Stuttgart HRB 760419
Steuernummer: 59330/32824
USt.Nr: DE311588226
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Siegfried Hölle
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 19-10-23
1. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft in Verzug, so ist Dampftec GmbH berechtigt, eigene Liefer- und Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zurückzuhalten. Dampftec GmbH ist berechtigt, den Besteller unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, für die Zahlungsansprüche aus dem Vertrag Sicherheit zu leisten. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist kann Dampftec GmbH vom Vertrag zurücktreten oder die gesamte Zahlungspflicht des Bestellers fällig stellen.
2. Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere auch außerhalb des schriftlichen Vertrages vereinbarte Liefertermine, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein Anspruch auf Warenrücknahme besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
3. Lieferungen, Modelländerungen, höhere Gewalt
Angebote von Dampftec GmbH sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Im Fall von produktneuerungen behält sich Dampftec GmbH das Recht vor, bei Zustimmung des Bestellers, das neuere Modell zu liefern. Dampftec GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. An allen Abbildungen, Texten und Zeichnungen behält sich Dampftec GmbH ihre Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Dampftec GmbH hat eine Lieferfrist von 4 Wochen. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich die Lieferfrist, wenn Dampftec GmbH dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtung gehindert wird, in angemessenem Umfang. Dies gilt nicht, wenn Dampftec GmbH ein übermäßiges Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt. Wird Dampftec GmbH durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird sie von der Leistungsverpflichtung freigestellt. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate andauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, wird Dampftec GmbH von der Leistungspflicht frei oder tritt der Besteller zurück, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann Dampftec GmbH sich nur berufen, wenn sie den Besteller davon unverzüglich benachrichtigt.
4. Gewährleistung, Verjährung und Garantien
Der Besteller hat zur Behebung eines Mangels an der Kaufsache während der gesetzlichen 2-jährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche die Wahl zwischen den gesetzlichen Ansprüchen auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Dampftec GmbH kann die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Sollten beide Nacherfüllungen innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen oder nicht erbracht werden oder vom Besteller endgültig verweigert werden, so hat der Besteller die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche auf Herabsetzung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag.
5. Schadensersatz
Dampftec GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf Sachschäden. Die Haftung ist auf den vertragstypisch und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt vom Vorstehenden bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Dampftec GmbH (Vorbehaltsware). Dieser Eigentumsvorbehalt berechtigt Dampftec GmbH, die Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung beim Ausbleiben der Zahlung heraus zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dampftec GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware, zurückzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer-, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und Dampftec GmbH auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Der Besteller hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind. Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, einschließlich des Herausgabeverlangens, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Dampftec GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch Dampftec GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller dies Dampftec GmbH sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Dampftec GmbH die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 BGB zu erstatten, haftet der Besteller für den an Dampftec GmbH entstandenen Ausfall und Schaden.
7. Datenschutz
Dampftec GmbH versichert, dass sämtliche anfallenden Daten des Bestellers lediglich für die Bestellabwicklung verwendet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Daten an den Frachtführer zu übergeben. Wenn der Besteller auf der Vorderseite in den Erhalt von Werbung per Telefon und E-Mail eingewilligt hat, wird ihn Dampftec GmbH oder die Tien Direkt Süd GmbH zu Werbezwecken über ihre Produkte kontaktieren. Eine Weitergabe zur kommerziellen Verwendung der Daten an andere Personen, Firmen oder Institutionen erfolgt nicht. Falls die Personendaten gelöscht werden sollen, ist eine entsprechende Mitteilung an Dampftec GmbH erforderlich. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.
8. Geltendes Recht
Für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmen- bzw. Wohnsitz im Ausland hat.
9.Gerichtsstand
Wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem das Gericht am Sitz von Dampftec GmbH zuständig. Der Sitz von Dampftec GmbH ist in 73770 Denkendorf (Deutschland).